AUS FüR AIRBNB? DAS GILT DIESEN SOMMER IN ÖSTERREICH

Ab dem 1. Juli gelten in Wien für die Vermietung von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen wie "Airbnb" verschärfte Regeln.

In ganz Europa heißt es in den nächsten Wochen "Ferien!". Das bedeutet gleichzeitig für die meisten Familien auch der Start in den lang ersehnten Urlaub. Für den österreichischen Sommertourismus ist das wiederum, mit den weiten Angeboten an Seen, den Alpen und natürlich der Hauptstadt Wien, ein wichtiges Zeitfenster. Doch neue verschärfte Regeln könnten dem einen oder anderen einen Strich durch die Rechnung machen.

Eine Gesetzes-Novelle schreibt nämlich vor, dass ab dem 1. Juli die Vermietung einer Wohnung auf Online-Plattformen wie "Airbnb" nur noch für insgesamt 90 Tage im Jahr möglich ist – sofern das Objekt auch der Hauptwohnsitz des Vermieters ist.

Damit orientiert sich Österreich an dem jüngsten Wandel, der bereits in anderen beliebten Urlaubszielen wie etwa Barcelona stattfindet. Dort schädigt der Massentourismus die Lebensqualität der Einwohner, Mieten explodieren und in einigen Küstenstaaten und Inseln herrscht Wasserknappheit. Deshalb will Barcelona jetzt 10.000 Objekte, die als Angebot auf den Plattformen gelistet sind, zurückholen – zum Wohl der heimischen Bürger.

Ganz so streng soll es in der österreichischen Hauptstadt nicht sein. "Wien hat eine andere Ausgangssituation als Barcelona. 45 Prozent der Wohnungen Wiens sind entweder öffentlich gefördert oder ein Eigentum der Stadt. Das sind schonmal 45 Prozent, die per se nicht zur Kurzzeitvermietung zur Verfügung stehen", erklärte Geschäftsführer von Wien Tourismus Norbert Kettner. Das Vermieten von Gemeindebauwohnungen ist nämlich generell ein absolutes Verbot.

Schon 2018 gab es zudem eine erste Novelle der Bauordnung in der Stadt, wo die gewerbliche Kurzzeitvermietung innerhalb von Wohnzonen verboten worden ist. Dies habe laut dem Experten bislang auch ganz gut funktioniert, aber "natürlich muss man nachschärfen", vor allem dann, wenn Kompromisse nicht funktionieren, so Kettner.

Deshalb sollen ab dem 1. Juli nur die Wohnung, welche auch der Hauptsitz des jeweiligen Vermieters ist, auf Online-Plattformen zur Kurzzeitvermietung angeboten werden können – und das für nur 90 Tage im Jahr. Für alles andere brauche man einer Sondergenehmigung.

Diese ist aber alles andere als einfach zu bekommen. "Ich brauche die Zustimmung aller Miteigentümer im Haus. Ich muss in einer Wohnzone eine adäquate Wohnmöglichkeit anbieten, neben regulären Mietmarkt. Da gibt es einige Hürden, die sehr genau kontrolliert werden. Das ist also kein Durchmarsch", betonte Kettner.

Um eine Zuwendung zum Schwarzmarkt zu verhindern, soll deshalb in Wien auch strenger kontrolliert werden, was sich aber aufgrund der Vielzahl an Objekten in der Hauptstadt als schwierig erweisen könnte. "Eine Million Wohnungen können und wollen wir nicht kontrollieren", so der Experte.

Das sei aber auch nicht nötig – führte der Experte aus – denn eine neue EU-Verordnung kommt hier der Arbeit der Baupolizei entgegen. Die Europäische Union schreibt nämlich vor, dass jedes Angebot auf einer Kurzvermietungsplattform eine Registriernummer haben muss, ansonsten kann sie nicht gelistet werden. Zudem erhält man die Nummer nur, wenn alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und eingehalten werden.

Die neuen Regeln könnten dabei auch Auswirkungen auf den Tourismus haben, beziehungsweise auf jene, welche Wohnungen vermieten. Immerhin ist für viele größere Familien ein Appartement angenehmer und kostengünstiger als zwei oder mehrere Hotelzimmer buchen zu müssen. "Ferienappartements wird es weiterhin geben, aber mit einem genaueren rechtlichen Rahmen", betonte Kettner.

Die Auswirkung auf das Geschäft der Quatiergeber sei dabei abzuwarten. "Das werden wir sehen, wie sich das auswirkt – natürlich. Hotels sind ja ausgenommen davon und haben eine eigene rechtliche Regel dazu. Aber möglicherweise wird es schon Verschiebung geben", so Kettner.

2024-06-28T06:18:11Z dg43tfdfdgfd