TEICHTMEISTER: ABFLUG AUF PARTY-INSEL IBIZA

13 Jahre lang hat sich Florian Teichtmeister Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Ein Reiseverbot dürfte es für den Ex-Schauspieler aber nicht geben. Donnerstagabend bestieg Teichtmeister einen Ryanair-Flug nach Ibiza. Dem Vernehmen nach soll er alleine unterwegs gewesen sein. Dabei achtete er penibel darauf, möglichst nicht erkannt zu werden. Tief ins Gesicht gezogener Hut und dunkle Sonnenbrille sollten ihn vor unliebsamen Begegnungen schützen. Ein weiterer Passagier aber erkannte Teichtmeister. Ob er auf Ibiza zur Erholung ist, ober dort Party macht ist nicht bekannt.

Teichtmeister muss auch Schadenersatz zahlen

Anfang Mai erlitt Florian Teichtmeister die nächste Schlappe vor Gericht. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach dem Burgtheater 19.231 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatte es rund 95.000 Euro, etwa für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten. Allerdings sah das Gericht eine nicht unerhebliche Mitschuld der Burgtheater-Verantwortlichen, sodass der Zuspruch eines Schadenersatzes entsprechend geringer ausfiel. 

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