DAS GESETZ VERPFLICHTET SIE ZUR ERHOLUNG - DIESE VIER DINGE MüSSEN SIE WISSEN, WENN IM URLAUB DER CHEF ANRUFT

Immer mehr Menschen bleiben auch im Urlaub für ihre Chefs erreichbar. Laut Gesetz können sie deswegen sogar Probleme vom Arbeitgeber bekommen. Vier Dinge sollten alle Angestellten zum Beginn der Ferienzeit wissen.

37 Prozent der Büroangestellten bleiben im Sommerurlaub für den Arbeitgeber erreichbar. Sechs Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. Selbst 16 Prozent der angeblich Unerreichbaren lesen täglich ihre E-Mails. Das ergab eine Yougov-Umfrage im Auftrag des Technologieunternehmens Slack.

Bevor Sie sich von diesen Zahlen unter Druck setzen lassen und auch im Urlaub arbeiten, sollten Sie vier Fakten zum Thema Urlaub und Arbeit kennen. Rechtsexperten raten, beides klar zu trennen.

1. Sie müssen sich im Urlaub erholen

Wer aus dem Urlaub zurückkommt, muss erholt sein. Darauf haben Chefs einen Anspruch, erklärt Arbeitsrechts-Anwalt Jan Aufterbeck in der Wirtschaftswoche . Tun Angestellte in den Ferien, was diesem Ziel widerspricht, könne der Arbeitgeber den Urlaub schlimmstenfalls streichen.

Dabei hält die Erholung zurück im Job sowieso meist kurz: Nur rund ein Viertel der Angestellten fühlt sich laut der Umfrage länger als sieben Tage nach dem Urlaub erholt. Bei jedem Zehnten kehrt der Stress sofort mit Arbeitsbeginn zurück.

Bevor Beschäftigte unausgeruht Stress mit Ihrem Chef riskieren, raten Arbeitsrechtsexperten daher, folgende Dinge im Urlaub zu vermeiden:

  1. Weiter arbeiten: Wer ständig erreichbar ist, kann sich nicht erholen, sagt Aufterbeck. Beschäftigte sollten das Diensthandy also lange genug ausschalten, um auf andere Gedanken zu kommen.
  2. Woanders arbeiten: Das Bundesurlaubsgesetz verbietet jede „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit“. Wer im Urlaub einem anderen Job nachgeht, riskiert also Ärger mit dem Arbeitgeber.
  3. Ehrenamtlich arbeiten: Wer im Urlaub als Nothelfer oder Rettungsschwimmer hilft, riskiert laut Aufterbeck, dass dies als Erwerbstätigkeit gemäß Bundesurlaubsgesetz ausgelegt wird. Auch hier gilt: Vorsicht!

2. Der Arbeitgeber darf nicht von Ihnen verlangen, im Urlaub erreichbar zu sein

„Eigentlich ist die Sache von der rechtlichen Seite her sehr einfach und klar: Urlaub ist arbeitsfrei“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. „Ich bin nicht verpflichtet, im Urlaub irgendwelche Tätigkeiten zu verrichten, eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der ich erreichbar bin, oder meine Mails zu checken.“

Dies gelte auch für Führungskräfte. Selbst wenn man freiwillig seine Telefonnummer hinterlasse und dann angerufen werde, sei man rechtlich eigentlich nicht verpflichtet, im Urlaub zu arbeiten, erklärt der Anwalt.

Corinne Klapper, Fachanwältin für Arbeitsrecht, rät: „Kommunizieren Sie klar, dass Sie während des Urlaubs oder ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Nachrichten lesen.“ Eine eindeutige Abwesenheitsnotiz in Arbeitsprogrammen hilft: „Nachrichten werden nicht gelesen.“

Kontaktieren Chefs oder Kollegen Angestellte trotzdem im Urlaub, etwa auf dem Privathandy, dürfen diese die Nachricht ignorieren.

Einzige Ausnahme: Verlangt eine Betriebsvereinbarung von Angestellten, auch im Urlaub erreichbar zu sein, dürfen Chefs ihre Untergebenen in Extremfällen kontaktieren. Was als Extremfall zählt, lässt das Gesetz allerdings offen. Hier entscheidet der Einzelfall.

3. An einem Tag müssen Sie auch im Urlaub Nachrichten prüfen

Das Bundesarbeitsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass Arbeitnehmer unter einer bestimmten Bedingung auch im Urlaub erreichbar sein müssen: Wissen sie, dass der Arbeitgeber wichtige Anweisungen für den Folgetag per Nachricht verschickt, müssen sie am letzten Urlaubstag ins Postfach schauen.

Im konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter, der laut Betriebsvereinbarung bis 20 Uhr per SMS Einsatzzeiten für den nächsten Tag bekommen konnte. Das Gericht verlangte von ihm, diese Nachrichten vor dem ersten Arbeitstag zu prüfen und zu beantworten.

Grundsätzlich lohne sich daher am Vorabend des ersten Arbeitstags der Check der Nachrichten, sagt Klapper. Wer nach dem Urlaub zur richtigen Zeit am richtigen Arbeitsort erscheint, spart sich Ärger.

4. Sie wollen im Urlaub arbeiten? Regeln Sie es vertraglich!

Einen Ausgleich wie Geld oder Überstunden für die Erreichbarkeit im Urlaub verbietet das Gesetz. „Dann wäre es nämlich rein rechtlich kein Urlaub mehr“, sagt Bredereck.

Wer in den Ferien nicht umsonst arbeiten will, dem rät Aufterbeck zu einer klaren vertraglichen Regel: Halbtags arbeiten, etwa, und nur die Hälfte des Urlaubs frei nehmen. Arbeitet ein Angestellter bei einer 14-tägigen Reise beispielsweise vormittags, reicht ihm eine Woche Urlaub für die Zeit. Dadurch erhält er für seinen Einsatz einen Gegenwert, verliert aber Flexibilität.

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Fälle recht frei regeln, sagt Aufterbeck. Es herrscht Vertragsfreiheit.

Kleiner Nachteil: Verbringen Angestellte den Urlaub nicht zuhause sondern in Hotel oder ähnlichem, dürfen sie dafür keine Home-Office-Pauschale von der Steuer absetzen. Die gilt nur in den eigenen vier Wänden, nicht am Strand.

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