NATIONALPARK LOBAU: NEUE REGELN FüR DAS RADFAHREN

Rechtzeitig zum schönen Wetter in der kommenden Woche hat die Stadt Wien nun neue Regeln für das Radfahren in der Lobau erstellt. Die wesentlichen Änderungen im Nationalpark sind die Legalisierung der Erreichbarkeit der Badeplätze mit dem Rad sowie verbesserte Anbindungen ins Umland, wurde am Samstag bekanntgegeben.

Die Markierungen für die Radrouten wurden verbessert und die Wege auf der digitalen Karte für Fahrradwege "OpenCycleMap" (OCM) korrigiert und aktualisiert.

Dies sorge für eine präzisere Orientierung und korrekte Routenangebote, wenn OCM basierte Routing-Apps und Web-Tools benutzt werden, hieß es vonseiten der Stadt. 

Auch die Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer werden verbessert, um deutlicher zu erkennen, welche Routen befahren werden dürfen. Dies schließe auch deutliche Hinweise auf Fahrverbote ein, um den besonderen Schutz der Natur in einem Nationalpark sicherzustellen. 

Für ein respektvolles Miteinander

Darüber hinaus werde die Infrastruktur für das temporäre Abstellen von Fahrrädern im Nationalpark ausgebaut, was den Komfort für Radfahrende verbessern soll. Unterstützt wird nun auch, die wichtige Verbindungsstrecke für Alltagsfahrten mit dem Rad von Groß Enzersdorf nach Mühlleiten zu ermöglichen.

"Ziel ist, ein respektvolles und nachhaltiges Miteinander von Radfahrerinnen und Radfahrern, anderen Erholungssuchenden und den Belangen des Naturschutzes zu fördern. Durch diese vielfältigen Maßnahmen will die Stadt dazu beitragen, Radfahren im Nationalpark sicherer und attraktiver zu gestalten, ohne dabei den Schutz der Natur zu vernachlässigen", so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Naherholungsgebiet Lobau

Die Lobau ist eines der Naherholungsgebiete der Wienerinnen und Wiener und gehört zu den letzten intakten Au-Gebieten Europas. Mit einer Fläche von rund 2.300 Hektar ist die Lobau Wiens größter Beitrag zum Nationalpark. Das Gebiet entspricht 24 Prozent der Gesamtfläche des Nationalparks Donau-Auen. Seit der Gründung des Nationalparks Donau-Auen 1997 gilt gemäß dem Wiener Nationalparkgesetz ein grundsätzliches Radfahrverbot, wobei eigens ausgewiesene Radwege davon ausgenommen sind.

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