URLAUBSTIPPS: DIESE SOUVENIRS DARF MAN IN KROATIEN NICHT MITNEHMEN

Andere Länder, andere Sitten? Tatsächlich gibt es bei Reisen ins Ausland einige Dinge, die man beachten sollte. Laut dem Öamtc Reisemonitoring 2024 fahren sechs von zehn Befragten im Sommer ans Meer, allen voran nach Italien und Kroatien. Anlässlich der Urlaubszeit gibt Yvette Polasek, Reiseexpertin beim Öamtc, Tipps rund um Maut, Fahrverbote, Strafen im Ausland und Souvenirs.

Mautstrecken und Fahrverbote

Tipps liefert sie etwa für die drei Maut-Systeme in Italien. Für das Free Flow System nördlich von Mailand auf der A36, A59 und A60 empfehle sich eine vorherige Online-Registrierung, um eine elektronische Mautzahlung zu ermöglichen. „Falls man vorab nicht registriert ist, muss die Zahlung bis maximal 15 Tage danach erfolgen“, erklärt Polasek.

In historischen Stadtzentren Italiens sollte man Aussicht nach dem Kürzel „ZTL“ halten. In die „Zona Traffico Limitato“ gilt nämlich Einfahrverbot, es sei denn man hat eine Sondergenehmigung. Bei Missachtung dieses Verbots drohen rund 100 Euro Strafe: „Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig über das Hotel eine vorübergehende Berechtigung beantragen.“

An der Amafitana, der Amalfiküstenstraße, gelten zwischen Vietri sul Mare und Positano an bestimmten Wochenenden Fahrverbote nach Nummerntafeln. Konkret betrifft das die Wochenenden zwischen 15. und 31. Juli, jene zwischen 1. und 30. Oktober, sowie den gesamten August und September. Wie das funktioniert? „Mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen, ist es verboten an geraden Tagen, mit einer ungeraden Endziffer an ungeraden Tagen die Küstenstraße zu befahren.“ Diese Regelung gilt von 10 bis 18 Uhr. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es allerdings ein ganzjähriges Fahrverbot, täglich von 6.30 bis 24 Uhr.

„Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss“, informiert der ÖAMTC. „Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich.“

Worauf man bei Souvenirs achtet sollte

Eine Schlagzeile hat vergangenen Sommer für viel Aufsehen gesorgt: Eine Kärntner Familie hatte in Griechenland Amphorenstücke aufgetaucht und mit nach Hause genommen. Eine Haftstrafe drohte. Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen, wie der ÖAMTC informiert: „Dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.“

Ähnlich sieht es in Kroatien aus. „In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken – diese dürfen nicht als Souvenirs eingepackt werden. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden“, sagt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Details zu Regelungen rund um Souvenirs sind auch auf der ÖAMTC-Website zu finden.

Parken

Auch beim Thema Parken gibt es einige Stolperfallen. Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann in Kroatien besonders teuer werden, wie der ÖAMTC informiert. Auch Jahre nach der „Tat“ kann noch ein Strafzettel ins Haus flattern. Club-Mitglieder meldeten demnach Forderungen über rund 200 Euro, weil sie ohne Ticket im Kroatienurlaub geparkt haben. „Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Maut- und Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub zumindest online, z. B. eingescannt, aufbewahrt werden“, empfiehlt Polasek.

Aber auch, wenn man ganz legal parkt, kann das Unterfangen teuer werden. Bis zu 240 Euro muss man in diversen Städten in Tiefgaragen zahlen. Mehr dazu hier.

Was tun bei Strafen

Damit nicht noch während oder nach dem Urlaub eine böse Überraschung auf Autofahrer wartet, sollte man sich unbedingt über Verkehrsbestimmungen informieren. „In Italien kostet eine Tempoüberschreitung von 20 km/h mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr. Bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden – sofern Fahrer:in und Eigentümer:in identisch sind“, sagt Polasek. Strafen werden ins Heimatland nachgeschickt und müssen bezahlt werden.

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